Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heiningen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Heiningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Barbara_Dill_-_Blütenzweige_01__1_.JPG
Barbara_Dill_-_Spielplatz_Heubachstraße_04.JPG
Streuobstwiese_05.JPG
TT-Halle_Luftaufnahme.jpg
Katzenbachtal_02.JPG
Luftaufn._TT-Halle-20190418-056-HDR.jpg
Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Hilfe für Härtefälle: Spendenaktionen nach dem Hochwasser

icon.crdate11.06.2024

Landkreis Göppingen ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf

Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom vergangenen Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Der Landkreis Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf. Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:

 
  1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:

Landkreis Göppingen

THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen

DE67 6105 0000 0049 1497 57

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

 
  1. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:

Spendenkonto Hochwasser

DE72 6025 0010 0015 2229 14

Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

 

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppringen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

 

Ziel der Spendenaufrufe ist es, in Härtefällen schnell und wirksam zu helfen. Das Verfahren zur Verteilung der Spendensummen aus beiden Aufrufen an Betroffene im Landkreis Göppingen wird derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden erarbeitet.

 

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Antragsformular für Betroffene (Härtefälle) vom Hochwasserereignis im Landkreis Göppingen im Zeitraum 31.05. – 03.06.2024

als pdf (PDF-Dokument, 129,45 KB, 11.06.2024) und Worddatei (Microsoft Word Dokument, 50,38 KB, 11.06.2024).

  

Das fertige Formular ist ebenfalls auf der Homepage des Landratsamtes veröffentlicht: 

www.landkreis-goeppingen.de/hochwasser-hilfe

 

Ansprechpartner

Landratsamt Göppingen

Pressestelle

Simon Gottowik

Telefon 07161 202-1002

Telefax 07161 202-1091

E-Mail pressestelle(@)lkgp.de

www.landkreis-goeppingen.de

Öffnungszeiten des Voralbbad und mehr finden Sie unter
„Weitere Informationen“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!