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Tagespflegeplätze für Kinder unter drei Jahren
In Kooperation mit dem Verein für Kindertagespflege Landkreis Göppingen e. V. vermittelt die Gemeinde Heiningen individuelle Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren – flexibel angepasst an den Alltag und die Arbeitszeiten der Eltern.
Ob bei einer qualifizierten Tagespflegeperson, einer Kinderfrau im eigenen Haushalt oder in sogenannten TigeR-Gruppen (Kindertagespflege in geeigneten Räumen): Die Betreuung ist persönlich, familiär und zuverlässig.
Die Kosten sind sozial gestaffelt und meist vergleichbar mit einem Kita-Platz. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt einen Teil der Gebühren.
Lassen Sie sich beraten – wir unterstützen Sie gern bei der passenden Betreuungslösung für Ihr Kind!
Zuschuss zu den Betreuungskosten
Wenn Eltern ihre Kinder in einer Tagespflege betreuen lassen, haben sie grundsätzlich Anspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe (§§ 23 und 24 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit § 90 Sozialgesetzbuch VIII). Der Antrag ist beim Kreisjugendamt Göppingen (Landratsamt) zu stellen. Diese Jugendhilfe ist vorrangig.
Nachrangig zu dieser Hilfe können die Eltern bei der Gemeinde Heiningen einen Antrag auf finanzielle Beteiligung an den Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahren in einer Tagespflege stellen. Bitte reichen Sie den Antrag bei Frau Haas (Kindergartenverwaltung) ein.
Antrag auf finanzielle Beteiligung an Betreuungskosten (PDF-Dokument, 96,96 KB, 15.05.2025)