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Wasser & Abwasser: Gemeinde Heiningen

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Hauptbereich

Wasseranalyse

Die aktuelle Trinkwasseranalyse der Gemeinde Heiningen können Sie hier als pdf herunterladen:

Information über die Einleitung oder Versickerung von Niederschlagswasser

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wirft bei vielen Bürgern Fragen auf.  Immer wieder werden wir dabei auch nach Möglichkeiten der Einleitung oder der Versickerung von Niederschlagswasser gefragt. Dies wird nach unserer Einschätzung vor allem für diejenigen Gebührenpflichtigen von besonderem Interesse sein, die infolge der gerichtsurteilsbedingten Gebührenumverteilung mit einem deutlich höheren Gebührenaufwand zu rechnen haben – vor allem gewerbliche, aber auch landwirtschaftliche Betriebe werden hiervon betroffen sein.

Für die erlaubnisfreie Einleitung oder Versickerung von Niederschlagswasser veröffentlichen wir daher nachfolgend ein Merkblatt (PDF-Dokument, 57,37 KB, 13.02.2015), das für die BürgerInnen gedacht ist, die sich dafür interessieren, unschädliches Niederschlagswasser erlaubnisfrei einzuleiten. Das Merkblatt ist auch auf der Website der Gemeinden Eschenbach und Heiningen sowie des Landkreises Göppingen eingestellt.

Grundlage für die Einleitung von Niederschlagswasser ist die Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser in der Fassung vom 25. April 2007.

Unbedingt zu prüfen ist, inwieweit eine mögliche Beseitigung des Niederschlagwassers bereits im Bebauungsplan geregelt ist und inwieweit eine Einleitung baurechtlich zulässig ist (Abstand Nachbargebäude etc.).

Sollte die Einleitung ein Biotop beeinträchtigen, ist die untere Naturschutzbehörde zu informieren. Zudem muss immer der Gewässereigentümer von der Einleitung in Kenntnis gesetzt werden.

Weiter möchten wir Sie auf die Möglichkeit der erlaubnisfreien Einleitung von Niederschlagswasser hinweisen, das von befestigten oder bebauten Flächen von mehr als 1200 m² stammt. Hier ist eine Anzeige beim Landratsamt Göppingen erforderlich (vgl. dazu § 1 Abs. 2 Verordnung des Umweltministeriums über die dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser).

Sollten zu diesem Thema noch Fragen auftreten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeveraltungen Eschenbach und Heiningen sowie des Umweltschutzamtes Göppingen gerne beratend zur Verfügung.

- Bürgermeisterämter Eschenbach und Heiningen -

Warum ändern wir den Gebührenmaßstab?

Am 11.03.2010 hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beschlossen, dass die Städte und Gemeinden jetzt auch in Baden- Württemberg keine einheitliche Abwassergebühr nach dem Frischwasserverbrauch mehr erheben dürfen, da diese in der Regel gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und somit gegen das Äquivalenzprinzip verstößt. Für die Einführung dieser sogenannten gesplitteten Abwassergebühr wird keine Übergangsfrist gewährt. Sie ist damit sofort anzuwenden. Deshalb muss rückwirkend zum 1. Januar 2010 eine verursachergerechtere Aufteilung der Abwassergebühr in Schmutz- und Niederschlagswassergebühr eingeführt werden.

Die Abwassergebühr wird sich künftig aus zwei Beträgen, der Schmutzwassergebühr berechnet anhand des Frischwasserverbrauchs und der Niederschlagswassergebühr berechnet nach der versiegelten Fläche unter Berücksichtigung des jeweiligen Versiegelungsgrades zusammensetzen. Einbezogen werden jedoch nur versiegelte Flächen, die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind.

Mit der Ermittlung der versiegelten Flächen wurde ein Ingenieurbüro betraut, welches in den nächsten Wochen die Grundstücksdaten aus dem Geoinformationssystem und dem Allgemeinen Kanalisationsplan (AKP) aufbereitet und die versiegelten Flächen jedes einzelnen Grundstücks berechnet.

Diese Berechnungen werden jedem Grundstückseigentümer/ Wasserabnehmer übersandt mit der Bitte, die Berechnung auf Grund der tatsächlichen Anschlusssituation auf seinem Grundstück zu überprüfen. Anhand eines mitgelieferten Fragebogens können Änderungen geltend gemacht werden. Sollten Fragen oder Unklarheiten bestehen, steht die Verwaltung telefonisch und persönlich zur Verfügung. Die genauen Daten über den Zeitraum sowie die Kontaktdaten werden auf dem Fragebogen mitgeteilt.

Auf Grundlage der ermittelten Versiegelungsflächen sowie des Frischwasserverbrauchs wird dann durch unser Steuerberatungsbüro eine Neukalkulation der Gebühr erfolgen. Die Veranlagung der Gebühr für das Jahr 2010 erfolgt voraussichtlich im April 2011.

Wichtig ist folgender Hinweis: Es werden keine höheren oder zusätzlichen Gebühren von der Gemeinde für die Abwasserbeseitigung erhoben. Lediglich das Gebührenaufkommen wird anders verteilt.

Öffnungszeiten des Voralbbad und mehr finden Sie unter
„Weitere Informationen“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!