Baumpflegegeld: Gemeinde Heiningen

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Baumpflegegeld

Die Gemeinde Heiningen fördert den wertvollen Bestand an Streuobstwiesen. Unsere Gemarkung gehört zu einem international bedeutsamen Vogelbrutgebiet des Albvorlandes. Lebensraum unter anderem für den inzwischen selten gewordenen Steinkauz und den Rotkopfwürger.

Haupt- und Nebenerwerbslandwirte erhalten jährlich als Bewirtschaftungserschwernis 2,50 Euro pro Obstbaum (Hochstamm) Baumpflegegeld auf allen auf der Gemarkung bewirtschafteten Grundstücken. Pro Ar Grundstücksfläche wird maximal ein Baum gefördert. Damit soll das Bewusstsein der Bedeutung von Streuobstwiesen und deren Erhalt gefördert werden. Ein Antrag muss jährlich bis 31. Juli neu gestellt werden.

Den Antrag für das Baumpflegegeld 2023 finden Sie hier (PDF-Dokument, 26,49 KB, 13.01.2023)

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