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Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Jubiläen 2024 Neue Regelung

icon.crdate20.11.2023

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ab 1. Januar 2024

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen ab 1. Januar 2024

Änderung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Aufgrund von eingetretenen Verschärfungen des Datenschutzrechts, Artikel 6 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dürfen keine Jubilare ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht werden.

Dies betrifft die Mitteilungen über Hochzeitsjubiläen, sowie Geburtstagsjubiläen in unserem Mitteilungsblatt sowie der NWZ.

Eine Veröffentlichung kann daher ab 1. Januar 2024 nur noch erfolgen, sofern die Betroffenen dies ausdrücklich wünschen und eine vorherige schriftliche Einwilligung bei der Gemeindeverwaltung Heiningen vorliegt.

Ihre Einwilligung müssen Sie nur einmalig erteilen, sie wird dann auch in den Folgejahren berücksichtigt. Ein Widderruf ist jederzeit möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei Ehejubiläen beide Ehepartner der Veröffentlichung zustimmen müssen.

Um Ihnen die schriftliche Einwilligung zu erleichtern finden Sie hier (PDF-Dokument, 291,35 KB, 20.11.2023) eine Einwilligungserklärung zum ausdrucken.
Gerne lassen Sie uns die ausgefüllte Erklärung per Post, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder
per E-Mail unter gemeinde@heiningen-online.de zukommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Ihre Gemeindeverwaltung Heiningen

Öffnungszeiten des Voralbbad und mehr finden Sie unter
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