Online-Dienste in der Gemeinde Heiningen
Die Gemeinde Heiningen bietet bereits heute einige Dienstleistungen und Informationen online an. Im Zuge der Digitalisierung werden weitere hinzukommen.
Hier finden Sie unsere Online-Dienste:
Bürger-Informationsbroschüre
In unserer Bürger-Informationsbroschüre finden Sie die wichtigsten Informationen zur Gemeinde Heiningen: Ansprechpartner im Rathaus, Ärzte, Sportstätten, Vereine und vieles mehr. Zur Broschüre zum Durchblättern kommen Sie hier. Auch ein Hörbeitrag über Heiningen ist dort zu finden.
Einfache Gewerbeauskunft
Hier kann eine kostenlose einfache Auskunft über öffentlich zugängliche Daten aus dem Gewerberegister der Gemeinde Heiningen eingeholt werden. Die einfache Auskunft gilt nur für angemeldete Betriebe und abgeschlossene Gewerbemeldungen.
Zur einfachen Gewerbeauskunft gelangen Sie hier.
Führungszeugnis beantragen
Über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie hier ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis beantragen. Sie benötigen für den Online-Antrag einen elektronischen Personalausweis (die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel. Die Gebühren in Höhe von 13,- € muss im Rahmen des Online-Antrags direkt mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Meldebescheinigung beantragen
Hier können Sie online eine Meldebescheinigung beantragen, dafür muss die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises aktiviert sein. Die Online-Meldebescheinigung ist kostenfrei.
Ratsinformationssystem
Die Gemeinde hat das BürgerPLUS Ratsinformationssystem eingeführt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einfach und bequem über aktuelle und vergangene im Gemeinderat und den Ausschüssen behandelte Themen zu informieren. Es können Sitzungsunterlagen eingesehen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen gelesen werden.
Straßenbeleuchtung Störung melden
Wenn Sie eine Störung bei der Straßenbeleuchtung melden möchten, ist das hier ganz einfach online möglich:
Vereinsregister Auskunft
Auskünfte aus dem Vereinsregister erhalten Sie im gemeinsamen Register der Länder:
