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„Auf gute Nachbarschaft“
Egal ob Mietwohnung oder Eigenheim, Nachbarn haben wir immer! Treten unangenehme Streitigkeiten mit den Nachbarn auf, wenden sich die Bürger unter anderem auch an die Gemeindeverwaltung. Einige Begriffe, die unter das Nachbarrecht fallen, sind z. B.
• unverhältnismäßiger Lärm und Gerüche (z.B. Grillen)
• Zäune und Mauern
• Hecken und Zäune
• Bäume und Sträucher
• Zweige, Früchte und Wurzeln
• Tiere (z. B. Hunde, Katzen)
Beachten Sie bitte, dass es sich beim Nachbarrecht um Privatrecht und nicht um öffentliches Recht handelt. Deshalb ist die Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung Heiningen in den oben genannten Fällen nur bedingt gegeben. Sobald sich die Beeinträchtigungen oder Störungen auf den öffentlichen Raum oder Verkehr beziehen, ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Sind ausschließlich Privatflächen oder private Belange betroffen handelt es sich um Privatrecht.
Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Nachbarrechtsgesetz für Baden-Württemberg. Zum Thema Nachbarrecht hat das Ministerium der Justiz und für Migration des Landes Baden-Württemberg eine Infobroschüre „Nachbarrecht in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Diese kann unter dem Link www.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/das-nachbarrecht-in-baden-wuerttemberg/ als PDF heruntergeladen werden.
Die Broschüre ersetzt jedoch keine Beratung durch einen Rechtskundigen.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten sich an bestehende Gesetze, damit Streitfälle erst gar nicht entstehen können!
Ihre Gemeindeverwaltung Heiningen