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Landtagswahl am 8. März 2026

icon.crdate28.01.2026

Informationen zur Landtagswahl am 8. März 2026 finden Sie hier.

Briefwahl beantragen

Am Sonntag, den 8. März 2026, findet in Baden-Württemberg die Landtagswahl statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden mit der Deutschen Post zugestellt und müssen bis 15. Februar den Wahlberechtigten zugegangen sein.

Wahlscheine für die Briefwahl können neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.
Unter folgendem Link erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Amtsbote zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an ziegelin(@)heiningen-online.deoder kuehnrich(@)heiningen-online.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.


Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an
Frau Ziegelin, Telefonnummer: 07161 4034-24, oder
Frau Kühnrich, Telefonnummer: 07161 4034-25 in unserem Bürgerbüro.

Die amtliche Bekanntmachung über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen finden Sie hier.

Öffnungszeiten des Voralbbad und mehr finden Sie unter
„Weitere Informationen“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!