Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Heiningen
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Heiningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Barbara_Dill_-_Blütenzweige_01__1_.JPG
Barbara_Dill_-_Spielplatz_Heubachstraße_04.JPG
Streuobstwiese_05.JPG
TT-Halle_Luftaufnahme.jpg
Katzenbachtal_02.JPG
Luftaufn._TT-Halle-20190418-056-HDR.jpg
Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Bericht aus dem Gemeinderat

icon.crdate03.06.2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 26. Mai 2025

Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 26. Mai 2025

Photovoltaikanlage auf dem Schulhausdach geht an die BürgerEnergieGenossenschaft Voralb-Schurwald eG über

Einmütig billigte der Gemeinderat den Übergang der Photovoltaikanlage von der Solarkraftwerk GHS Heiningen GbR an die BürgerEnergieGenossenschaft Voralb-Schurwald eG (BEG), und dies rückwirkend zum 1. Mai 2025. Hierfür muss ein neuer Gestattungsvertrag abgeschlossen werden und zusätzlich ein Stromliefervertrag. Grund: künftig wird der auf dem Dach der Ernst-Weichel-Schule erzeugte Strom nicht mehr in das allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern an die Gemeinde verkauft.

Die Gemeinde hatte im Jahr 2001 beschlossen, der damaligen GbR das Schulhausdach für die Errichtung einer PV-Anlage zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende der BEG Dieter Nemec, der in der Sitzung anwesend war, erläuterte, was dies finanziell bedeutet. Derzeit wird der in das Netz eingespeiste Strom lediglich mit 2-3 Cent/kWh vergütet. Gleichzeitig muss die Gemeinde rund 23 Cent für den Strom aus dem öffentlichen Netz bezahlen. Die BEG verlangt von der Gemeinde 13 Cent, also 10 Cent weniger als der öffentliche Stromlieferant, aber 10 Cent mehr, als sie beim Verkauf in das öffentliche Netz erhalten würde, also eine klassische Win-Win-Situation.

Derzeit beschäftigt sich die BEG noch mit der Frage, ob sich ein Stromspeicher lohnt. Technisch ist eine Umrüstung von der Volleinspeisung in die Überschusseinspeisung erforderlich; außerdem wurden die Wechselrichter erneuert.

Die stellvertretende Verbandskämmerin Katharina Hanf ergänzte, dass der derzeitige Stromlieferant keine Einwendungen gegen die Abnahme von Solarstrom hat. Trotz der regelmäßig erfolgenden Bündelausschreibung kann die Gemeinde flexibel agieren.

 

Auf Nachfrage aus der Frauenliste bestätigte Bürgermeister Matthias Kreuzinger, dass überwiegend der Vertrag aus dem Jahr 2002 mit der damaligen GbR übernommen worden ist. Bedenken zu einzelnen Formulierungen konnte die Verwaltung nicht erkennen. So fiel der Beschluss auch einstimmig aus.

 

Grundsatzbeschluss zum Umgang mit Freiflächen-PV-Anlagen auf der Gemarkung Heiningen

Mit einem komplexen Thema musste sich der Gemeinderat beschäftigen: Wo und in welchem Umfang sollen auf Heininger Gemarkung Freiflächen-PV-Anlagen künftig erlaubt sein? Der Gemeinderat war sich in dieser Frage nicht einig und billigte eine Kompromisslösung mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung. Demnach sollen Photovoltaikanlagen mit einer großen Flächenausdehnung nicht auf der gesamten Gemarkungsfläche, sondern nur dort zugelassen werden, wo sich Vorbelastungen, konkret ehemalige Hausmülldeponien, befinden. Zusätzlich gelten folgende Kriterien:

  1. Mindestens 50 % der auf einem Flurstück beanspruchten Fläche müssen mit Altlasten (konkret Deponieflächen Hausmülldeponien) belegt sein oder ehemalige Deponie-Fläche sein. Direkt an belastete Flurstücke angrenzende Flurstücke können zur Abrundung ebenfalls in die Planung einbezogen werden.
  2. Böden mit hoher Wertigkeit für die landwirtschaftliche Nutzung sind ausgeschlossen.
  3. Ackerflächen sind generell ausgeschlossen, auch wenn auf Deponiefläche,
  4. Die Auswirkungen für das Landschaftsbild müssen verträglich sein (z. B. Größe des Projektes), Einhegung durch Bepflanzung, Bildung von Abschnitten.
  5. Eine Kombination aus künftig möglicher landwirtschaftlicher Nutzung und Freiflächen PV-Nutzung trägt positiv zur Bewertung bei (echte Agri-PV).
  6. Die Eigennutzung des produzierten Stroms trägt positiv zur Bewertung bei.
  7. Die Kostenübernahme sämtlicher bei der Gemeinde entstehenden Kosten sowie die Verfahrenskosten sind vom Verursacher durch Vertrag zu garantieren.
  8. Naturschutzrechtliche und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind auf eigener Fläche und kostenmäßig vom Verursacher zu übernehmen.
  9. Betonfundamentierung ist ausgeschlossen.

Wie Bürgermeister Kreuzinger eingangs ausführte, sind Freiflächen-PV-Anlagen politisch und gesetzlich gewünscht; dies zeigt sich beispielsweise durch die gesetzliche Anforderung, bei der Planung 2 % der Flächen für erneuerbare Energien zur Verfügung zu stellen und auch dadurch, dass sie in regionalen Grünzügen errichtet werden dürfen. Laut Gesetz genießen erneuerbare Energien einen hohen Belang bei Abwägungsentscheidungen. Der Gemeinderat selbst hat bereits 2022 der Errichtung einer Anlage im Riedern, einer ehemaligen Hausmülldeponie, zugestimmt und die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Diese Anlage soll von der Bürgerenergiegenossenschaft errichtet werden.

Weil weitere Anfragen vorliegen, war die Gemeinde nun herausgefordert, allgemeine Grundsätze für die Errichtung von PV-Anlagen zu beschließen, die rechtssicher sind. Der Vorsitzende betonte, dass damit noch keine konkrete Entscheidung über künftige weitere PV-Anlagen getroffen werden. Außerdem gelten die nun beschlossenen Kriterien nicht für baurechtlich gesetzlich privilegierte Vorhaben wie beispielsweise Agri-PV-Anlagen. Der Beschluss kann durch politische Willensäußerungen und Gesetzesänderungen überholt werden.

Der in der Sitzung anwesende Fachingenieur Manfred Mezger vom Büro mquadrat unterstrich, dass der Gemeinderat die Planungshoheit auf der Gemarkungsfläche hat, abgesehen von der übergeordneten Regionalplanung, Naturschutz usw. Stand heute ist für die Errichtung einer Flächen-PV-Anlage ein Flächennutzungs- und Bebauungsplan erforderlich, wobei in regionalen Grünzügen Anlagen dieser Art zur Energieerzeugung zulässig sind. Der Gemeinderat, so Manfred Mezger, bewegt sich im Spannungsfeld zwischen der Förderung der Landwirtschaft und der Energieerzeugung.

Die Verwaltung hatte sich auf den Altlastenatlas der Gemarkung Heiningen bezogen. Hierin sind Flächen enthalten, die unbelastet und dadurch uneingeschränkt landwirtschaftlich genutzt werden dürfen, sogenannte A-Fälle. Außerdem gibt es B-Flächen, auf welchen von einer Vorbelastung ausgegangen wird. Neben den bekannten ehemaligen Hausmülldeponien Riedern und Kreuth gibt es eine ehemalige Erddeponie im Gewann Hungertobel. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diese vorbelasteten „B-Fälle“ heranzuziehen.

In der Debatte zeigte sich, wie komplex die Thematik für die Gemeinderäte war. „Wir können es nur falsch machen,“ so ein Vertreter der Freien Wähler. Ein anderer Sprecher betonte, dass eine PV-Anlage auf einem Hektar so viel Strom erzeugen kann wie Grünmasse, die auf einer Fläche von 30 - 40 Hektar angebaut und zu Biogas verarbeitet wird.

Insbesondere die Frauenliste stieß sich an der ehemaligen Erddeponie Hungertobel, welche sicher weniger belastet ist als Hausmülldeponien. Ausführlich beriet der Gemeinderat über den Kriterienkatalog (siehe oben). Zur Entscheidungsfindung schlug Bürgermeister Kreuzinger als Kompromiss vor, dass ausschließlich ehemalige Hausmülldeponien für PV-Anlagen genutzt werden dürfen. Dieser Vorschlag fand mit 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen eine Mehrheit.

Dem modifizierten Beschlussvorschlag stimmte der Gemeinderat mit 11 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung zu.

 

Das Bürgerbüro bekommt eine Photovoltaikanlage mit Speicher

Diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgte der Gemeinderat einstimmig. Im Haushaltsplan 2025 sind hierfür 23.000 Euro bereitgestellt; der günstigste Bieter, die Firma Erb, Geislingen an der Steige, hat ein Angebot mit 26.500 Euro vorgelegt. Deshalb beschloss der Gemeinderat, den fehlenden Betrag im Jahr 2025 überplanmäßig bereitzustellen.

Der Vorschlag geht auf einen Antrag der Freien Wähler zum Investitionsprogramm 2024 -2027 zurück. Das Flachdach des Rathausanbaus eignet sich gut, zumal der Strom tagsüber erzeugt wird und überwiegend zu dieser Zeit auch abgenommen wird. Weil es auch nachts einen geringeren Strombedarf gibt, wird zusätzlich ein Stromspeicher betrieben werden. Bei Bedarf ist dieser auch erweiterbar.

Verbandsbaumeister German Wehle rechnet mit einer Umsetzung noch im Laufe des Sommers 2026.

 

Der Spielplatz an der Hölderlinstraße wird aufgepeppt

Die letzte grundlegende Erneuerung des Spielplatzes Hölderlinstraße liegt bereits 28 Jahre zurück. Damals wurde die Spielfläche grundlegend neu gestaltet. Manche Spielgeräte sind nun aber in die Jahre gekommen. Wie schon bei den Spielplätzen am Heubach und am Reuschwald hat sich der Arbeitskreis Spielplatz auch an der Hölderlinstraße vor Ort getroffen, um zu überlegen, wie man den Spielplatz attraktiver gestalten könnte. Der Gemeinderat hat nun die Vorschläge begrüßt und sie einstimmig beschlossen.

 

Unter anderem wird die Kriechröhre, in der sich jetzt immer wieder Wasser sammelt, verbessert und mit neuen Palisadenstämmen versehen. Das große Spielgerät wird instandgesetzt und verbessert; es erhält außerdem einen neuen Anstrich. Eine besondere Attraktivität wird ein Bodentrampolin sein. Für die jüngeren Kinder gibt es einen Rückzugsbereich mit einer Kleinkindrutsche. Entlang des Fußwegs werden einige Büsche gepflanzt. Die Sichtschutzwand auf der gegenüberliegenden Seite wird erneuert. Um mehr Spielfläche zu schaffen und auch eine Sitzgruppe mit Tisch zu platzieren, wird der bestehende Weg größtenteils entfernt und als Rasenfläche gestaltet. Die Kosten liegen bei rund 60.000 Euro brutto inklusive der Bauhofkosten; insgesamt sind für das Jahr 2025 Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 Euro bereitgestellt. Aus personellen Gründen kann die Maßnahme erst im Jahr 2026 fertiggestellt werden.

 

Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass der Arbeitskreis Spielplatz sehr konstruktiv arbeitet. Von der Freien Bürgerliste/CDU wurde gewünscht, dass die vorlegte Kostenschätzung in Material- und Bauhofkosten aufgeschlüsselt wird.

 

Keine Befreiung von Jagdhunden von der Hundesteuer

Keine Mehrheit fand der Vorschlag der Verwaltung, sogenannte brauchbare Hunde von jagdberechtigten Personen von der Hundesteuer zu befreien.

Heininger Bürger und die Kreisjägervereinigung Göppingen hatten einen solchen Befreiungstatbestand angeregt. Befreit werden sollten nur solche Hunde, die eine Brauchbarkeitsprüfung eines Landesjagdverbandes absolviert haben und als Nachsuchehunde beim Landesjagdverband registriert sind.

Wie die stellvertretende Verbandskämmerin Katharina Hanf ausführte, sind bisher nur Blinden- und Rettungshunde sowie Wachhunde im Außenbereich steuerbefreit. Die Gemeinde hatte mit rund zehn Befreiungen jährlich gerechnet.

Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass es weniger ums Geld geht, sondern um ein Zeichen der Anerkennung für die öffentlichen Aufgaben der Jäger. Insgesamt sind derzeit 277 Hunde in Heiningen gemeldet.

Ein Vertreter der Freien Wähler regte an, maximal einen Hund pro Person zu befreien. Eine Sprecherin der Frauenliste hielt den Bürokratieaufwand für zu hoch. Ein weiterer Vertreter der Freien Wähler lehnte den Verwaltungsvorschlag ebenso ab mit der Begründung, dass die meisten Hunde nicht auf der Gemarkung Heiningen eingesetzt werden.

Der Verwaltungsvorschlag wurde mit 2 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt; der Vorschlag, nur einen Hund pro Person von der Steuer zu befreien, fand mit 3 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen ebenfalls keine Mehrheit.

 

Neubaubreite Kindergarten: Architektenleistungen und Fachingenieur Leistungen wurden vergeben

Die Gemeindeverwaltung hat zusammen mit einem Projektsteuerungsbüro in den letzten Monaten ein aufwändiges und zeitintensives europaweites Vergabeverfahren für Gebäude- und Freiflächenplanung (Architektenleistungen) sowie Fachplanungen durchgeführt.

Das Architekturbüro Ott Architekten BDA Partnerschaft mbB aus Laichingen wird mit der Planung des Neubaus des Breitekindergartens beauftragt. Dies beschloss der Gemeinderat nahezu einstimmig bei einer Enthaltung. Außerdem wurden die ersten drei Fachingenieure für die Tragwerksplanung, die Haustechnik und die elektrotechnische Ausrüstung beauftragt. Dies sind das Ingenieurbüro Hagedorn, Göppingen (Tragwerksplanung), das Ingenieurbüro Allgeyr, Nördlingen (technische Ausrüstung Haustechnik) und das Ingenieurbüro Puscher, Schelklingen (technische Ausrüstung Elektro).

Der bestehende Breitekindergarten soll durch einen Neubau an der Ecke Uhlandstraße/ Hermann-Hesse-Straße mit Außenbereich ersetzt und mit mindestens fünf Gruppen ausgestattet werden. Aufgrund des Umfangs wurde eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die Gemeinde wurde vom Büro Klotz und Partner, Stuttgart, in vergaberechtlicher Hinsicht begleitet. Auf der Grundlage der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) wurden von den insgesamt 13 Bewerbungen drei Bewerber und zwei Nachrücker ausgelost und zur Teilnahme eingeladen. Anfang Mai präsentierten die Bieter ihre Erstangebote hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Honorarangebot. Den höchsten Gesamtzuschlagswert erhielt das Architekturbüro Ott aus Laichingen.

Für die Ingenieurleistungen hatten für die einzelnen Gewerke zwischen 6 und 25 Büros ihre Bewerbungen eingereicht. Die Angebote wurden ebenfalls durch das Büro Klotz und Partner geprüft und bewertet.

Zum zeitlichen Ablauf führte Verbandsbaumeister Wehle aus, dass bis zur Abgabe des Förderantrags für Mittel aus dem Ausgleichsstock Ende Januar 2026 die Entwurfsplanung und Kostenschätzung fertiggestellt sein muss. Der Zeitraum ist aus heutiger Sicht ausreichend.

Bürgermeister Kreuzinger ergänzte, dass in der Ausschreibung der Baubeginn zum 15. Oktober 2026 genannt war, welcher aus Sicht der Verwaltung unbedingt eingehalten werden sollte. Hierzu ist heute ein absolut wesentlicher Schritt in Richtung des Neubaus erfolgt, so der Vorsitzende. Als nächstes werden eine Entwurfsplanung und eine Kostenberechnung erstellt.

Tag der offenen Tür bei der Starenschar

Bürgermeister Kreuzinger zeigte sich erfreut über das Interesse am Tag der offenen Tür am 15. Mai 2025 bei der Kindertagespflegegruppe, einer sogenannten TigeR-Gruppe (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen). Die Gruppe hat aktuell noch freie Plätze für Kinder unter drei Jahren. Bei den Eltern kam gut an, dass vor Ort ein Einblick in das Betreuungskonzept und in die Räumlichkeiten gegeben wurde.

Erste Bauarbeiten für die Ganztagsbetreuung in der Ernst-Weichel-Schule

Bereits in den Pfingstferien wird mit den ersten Arbeiten für die künftige Ganztagsbetreuung in der Heininger Grundschule begonnen. Drei Klassenzimmer werden mittels Wanddurchbrüchen miteinander verbunden. In der nächsten Gemeinderatssitzung am 30. Juni 2025 werden dem Gemeinderat weitere Beschlüsse über den Umbau zur Entscheidung vorgelegt.

Haushaltsplan 2025 vom Landratsamt genehmigt

Im sogenannten Haushaltserlass für das Jahr 2025 hat das Kommunalamt den Haushaltsplan genehmigt. Zwar wurde festgestellt, dass die finanzielle Situation für die Jahre 2025 und 2026 nicht gut aussieht. Allerdings wurde der Gemeinde kein so strenger Sparkurs verordnet, wie dies vor ein paar Jahren der Fall war.

 

Öffnungszeiten des Voralbbad und mehr finden Sie unter
„Weitere Informationen“
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!