Hauptbereich
Beraten und beschlossen
Alle Sitzungsvorlagen und Anlagen der öffentlichen Sitzung finden Sie hier.
Neue Kindergartenleiterin für die kleinen Strolche
Der Gemeinderat hatte im Dezember 2024 eine neue Leiterin für das Kinderhaus Kleine Strolche gewählt. Dies ist Frau Claire Ziegler aus Göppingen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächen PV-Anlage“ wurde beschlossen
Einstimmig folgte der Gemeinderat den Vorschlägen der Verwaltung, die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten, damit der Bebauungsplan möglichst noch im Jahr 2025 in Kraft treten kann. Der in der Gemeinderatssitzung anwesende Stadtplaner Manfred Mezger erläuterte den bisherigen Ablauf. Nachdem im Sommer 2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, billigte der Gemeinderat im Januar 2024 den Vorentwurf. Danach mussten sowohl die Öffentlichkeit als auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange informiert werden. Die eingegangenen Stellungnahmen hat das Büro mquadrat bewertet. Parallel wird vom Gemeindeverwaltungsverband Voralb die Änderung des Flächennutzungsplans als vorbereitender Bauleitplan durchgeführt. Das Landratsamt Göppingen wies unter anderem auf den Vogelschutz hin. Wesentlich ist außerdem das Thema Altlasten und Bodenschutz, nachdem sich unter einem Großteil des Geländes eine stillgelegte Deponie befindet. Im Jahr 2024 wurde eine Baugrunderkundung durchgeführt, welche bis zu einer Tiefe von drei Metern keine Altablagerungen nachgewiesen hat. So tief wird aber in das Gelände nicht eingegriffen. Die Ökobilanz wird durch Maßnahmen auf dem Gelände selbst ausgeglichen.
Der Stadtplaner stellte den Entwurf vor und verwies darauf, dass die Eingrünung insbesondere an der Ostseite zur Schneckengasse hin üppiger gestaltet werden soll, wobei es keine durchgängige Hecke, sondern partielle Grünmaßnahmen geben wird.
In der Beratung verwies die Freie Wählerliste auf die Mindesthöhe von 0,7 m bei der Montage der Modultische. Es gibt Empfehlungen, wonach die Unterkante auf 0,8 m festgelegt werden soll, damit eine rassenunabhängige Tierbewirtschaftung möglich ist. Außerdem wurde auf Erfahrungen bei der Bewirtschaftung mit Schafen hingewiesen. Die Frauenliste gab dem Planer mit auf den Weg, die Höhe der Einfriedigungen im Textteil nochmals zu überprüfen.
Bürgermeister Matthias Kreuzinger gab der Hoffnung Ausdruck, dass noch im Jahr 2025 beide Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des Bebauungsplans zum Abschluss gebracht werden können.
Der Bebauungsplanentwurf wird nun erneut ausgelegt; die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange haben nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Kosten für das Verfahren trägt die Bürgerenergiegenossenschaft Voralb als Investor; dessen Vorsitzender Dieter Nemec wird über den Beschluss informiert.
Örtliche Bauvorschriften mehrerer Bebauungspläne werden geändert
Die Bebauungspläne „Breite II“, „Weingärten“ und „Untere Weingartenstraße Ostteil“ stammen aus einer Zeit, als detailgenaue Vorgaben unter anderem zu Dachformen und Einfriedigungen gemacht wurden. Die aus den 1960er und 1970er Jahren stammenden Regelungen werden heute oftmals von den Bauherren als zu eng angesehen; entsprechend werden viele Anträge auf Befreiung gestellt. Das Landratsamt/Baurechtsamt empfiehlt eine Änderung der Bebauungspläne.
Der Stadtplaner Manfred Mezger stellte die Situation anschaulich dar und verwies auf die großen Grundstücke im Gebiet Weingärten, wo früher wenig Wert auf Einfriedigungen gelegt wurde. Dass Grundstücke nicht einsehbar sind, wird aber immer wichtiger. Während früher ein Zaun oder eine Hecke errichtet wurde, gibt es heute eine Vielzahl von Einfriedigungen. Ein weiteres Thema sind Dachformen und Dachneigungen. Künftig wird es anstelle der Festsetzung Satteldach mit 30° Neigung die Regel „geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 20° - 35°“ geben. Die Höhe der Einfriedigungen entlang öffentlicher Verkehrsflächen wie Mauern und Zäune wird von 1,20 m auf 1,50 m erweitert; sie müssen einen Mindestabstand von 0,5 m zur öffentlichen Fläche einhalten.
Noch umfangreicher sind die Festlegungen im Bebauungsplan Breite II. Auch dort werden nun grundsätzlich geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 20-35° vorgeschrieben. Für Einfriedigungen soll künftig die gleiche Regel wie für das Gebiet Weingärten gelten.
Ein dritter Vorschlag der Verwaltung betraf die Zahl der Stellplätze. In Zukunft sollen pro neu hinzukommende Wohneinheit in allen drei Baugebieten 1,5 Stellplätze angelegt werden.
Alle drei Bebauungspläne werden im sogenannten vereinfachten Verfahren geändert. Die Entwürfe werden nun ausgelegt, sodass die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit zur Anhörung haben.
Der Gemeinderat folgte den Beschlussvorschlägen der Verwaltung durchweg einstimmig.
Wie sieht die Gemeindebücherei in fünf Jahren aus?
Zu dieser Frage hat sich die Leiterin der Gemeindebücherei Susanne Bühler viele Gedanken gemacht. Hiervon nahm der Gemeinderat in der letzten Sitzung Kenntnis.
„Bibliotheksstrategie der Gemeindebücherei Heiningen - vom Ausgleichort zum Wohlfühlort“: diesen Titel trägt das 44-seitige Strategiepapier, welches die Büchereileiterin dem Gemeinderat vorgelegt hat. Dieses kann im elektronischen Ratsinformationssystem auf der Homepage der Gemeinde Heiningen gelesen und heruntergeladen werden.
„Die Bücherei ist das Herz einer Gemeinde - ein Ort der Bildung, Inspiration und sozialen Interaktion. Sie bietet Zugang zu einer Fülle an Wissen und Unterhaltung für Menschen aller Altersgruppen und Hintergründe. Das möchten wir erreichen,“ so die Büchereileiterin, die gleichzeitig auch für die Volkshochschule der Zweigstelle Heiningen verantwortlich ist, eingangs. Neben einem Bildungsort kann die Bücherei die Gemeinde auch bei den Themen Ganztagsbetreuung, Ortsentwicklung, Nachhaltigkeit, Stärkung des kommunalen Zusammenhalts und bei der Generation 65Plus unterstützen. Das Thema Ganztagsbetreuung wird spätestens dann aktuell, wenn die Gemeinde verpflichtend eine Betreuung für die Grundschule anbieten muss.
Derzeit bietet die Bücherei einen Medienbestand von 8.100 vor Ort und 62.000 elektronische Medien auf einer Fläche von 125 m². Hinzu kommt eine moderne Ausstattung mit Tablets oder E-Book-Readern. Neben der Fernleihe für Bücher, die nicht vor Ort sind, gibt es auch Veranstaltungen für Kinder. Der Medienbestand ist recht aktuell; etwa 35 % sind nicht älter als fünf Jahre. Nach einem Einbruch bei Entleihungen in der Coronazeit tendiert die Nutzung wieder in Richtung der Zahlen von 2018. Auch die Zahl der Nutzer steigt leicht an.
Verbesserungsfähig sieht Susanne Bühler die Fläche, die laut Richtlinien etwa 300 m² betragen müsste, die Gebührenstruktur, die Personalausstattung, den Medienbestand, den Zustand der Einrichtung und die finanzielle Ausstattung. Nachdem die Gemeindebücherei in den Räumen der Schule auch als Schulbibliothek fungiert, fehlt es an zusätzlicher Ausstattung wie gemütliche Leseecken, Arbeitsplätze oder Öffnungszeiten zu Unterrichtszeiten.
Gemessen an der Altersstruktur der Bevölkerung nutzen hauptsächlich Kinder unter 15 Jahren die Bücherei. Auffallend ist, dass Bürger im Alter 65Plus die Bücherei sehr wenig frequentieren.
Die Büchereileiterin sieht die künftigen Hauptaufgaben bei der Lese- und Sprachförderung, der Medien- und Informationskompetenz/Digitalisierung sowie die Bücherei als Kultur- und Kommunikationsort, auch „Dritter Ort“ genannt. Aus ihrer Sicht sind die Hauptzielgruppen Familien mit Kindern bis ca. zwölf Jahre, die Generation 65Plus sowie Schule und Kindergärten.
Abschließend stellte sie drei Szenarien dar: die Erhaltung des Status Quo, einen Ausbau innerhalb der Schule und eine Standortverlagerung in die Gemeindemitte, wobei die derzeitige mangelhafte Ausstattung der Kommune für freiwillige Aufgaben gesehen wird. Was die Entwicklung in den nächsten fünf Jahren angeht, stellte Susanne Bühler Visionen in den Raum wie beispielsweise den Anbau einer Leseterrasse im Außenbereich mit separatem Eingang, die Erweiterung der Bücherei innerhalb der bestehenden Räumlichkeiten oder das Projekt „Open Library“, also den Zugang für alle mit Selbstverbuchung. Sie regte außerdem an, die Büchereigebühren für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren abzuschaffen.
In der Aussprache regte die Frauenliste an, auf das Angebot, die NWZ in der Bücherei elektronisch zu lesen, offensiv hinzuweisen. Auch sollte ein Hinweisschild auf die Gemeindebücherei am Gebäude angebracht werden. Auf Nachfrage der Freien Bürgerliste CDU bestätigte die Büchereileiterin, dass Medien regelmäßig erneuert werden. Am meisten gefragt sind Bilderbücher und auch Sachbücher für Kinder. Am wenigsten werden Sachbücher für Erwachsene nachgefragt.
Bürgermeister Kreuzinger kündigte an, dass sich der Gemeinderat mit konkreten Maßnahmen erneut befassen wird. Er betonte die Notwendigkeit einer gut funktionierenden Bücherei und sprach sich für eine enge Zusammenarbeit mit der Ganztagsbetreuung aus.
Renovierung des Musikerheims – Sanitärabrechnung
Gute Nachrichten für den Musikverein Heiningen – Eschenbach e.V.: die Gemeinde stellt für das Jahr 2024 noch finanzielle Mittel in Höhe von rund 16.800 Euro für Sanitärarbeiten des Vereinsheims, Mühlstraße 8, außerplanmäßig bereit. Diesen Beschluss fasste der Gemeinderat einstimmig.
Im Jahr 2018 beschloss der Gemeinderat, insgesamt 70.000 Euro verteilt auf mehrere Jahre für die Sanierung der alten Arbeiterturnhalle, jetzt Musikerheim, zur Verfügung zu stellen. Inzwischen wurden insbesondere Elektroarbeiten, Fensteraustausch sowie die Renovierung des Sanitärbereichs durchgeführt. Die Sanierung hat sich vor allem aufgrund der Corona-Pandemie hingezogen. Von insgesamt 70.000 Euro, die ursprünglich veranschlagt wurden, sind erst 33.700 Euro ausgegeben worden. Zuletzt hat die Gemeinde die Haushaltsreste nicht mehr in das jeweils folgende Jahr übertragen, sodass jetzt eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel beschlossen werden musste
Bürgermeister Kreuzinger kündigte an, dass im Jahr 2025 eine Fassadensanierung mit dem Verein abgestimmt werden muss. Durch die Asphaltierung eines Parkplatzes und Grabungsarbeiten durch den Bauhof konnte die Abwassersituation deutlich verbessert werden.
Kommunale Wärmeplanung – Ingenieurbüro wurde beauftragt
Bereits im Jahr 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen. Dies ist bisher für Kommunen unter 20.000 Einwohnern noch eine freiwillige Aufgabe und wird deshalb hoch bezuschusst. Mit im Boot sind die Gemeinden Eschenbach und Schlat; die Gemeinde Heiningen ist als sogenannter Konvoiführer federführend tätig. Nach der Bewilligung der Fördermittel durch das Land Baden-Württemberg im Juni 2024 wurde die Maßnahme ausgeschrieben. Einziger Bieter ist die Rationelle Energie Süd, Geislingen (RES). Die Angebotssumme beläuft sich auf 65.000 Euro; 51.700 Euro werden gefördert; so verbleibt für die Kommunen ein Eigenanteil von insgesamt 13.300 Euro. Im Verhältnis der Einwohnerzahl ergibt sich für Heiningen ein Anteil von 7.600 Euro. Für die Umsetzung wird ein Zeitraum von rund zwei Jahren benötigt. Es ist damit zu rechnen, dass noch im Jahr 2025 auch kleinere Kommunen vom Land Baden-Württemberg gesetzlich zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet werden.
Kommunales Starkregen-Risikomanagement
Im Oktober 2023 beschloss der Gemeinderat, gemeinsam mit den Kommunen Eschenbach, Dürnau und Gammelshausen ein Büro mit dem Starkregen-Risikomanagement zu beauftragen. Die Gemeinden erhalten Vorschläge, wie Schäden bei Starkregenereignissen minimiert werden können. Konvoiführer ist hier die Gemeinde Gammelshausen, welche von insgesamt drei Büros Angebote vorliegen hat. Von den Kosten mit insgesamt 87.000 Euro werden 70 % gefördert. Im Verhältnis zur Gemeindefläche verbleibt für Heiningen ein Eigenanteil von 10.800 Euro. Die Finanzmittel wurden 2024 bereitgestellt und müssen nach 2025 übertragen werden.
Einstimmig signalisierte der Gemeinderat Zustimmung zur Vergabe des Auftrags an das Büro Winkler und Partner, Stuttgart.
Personalsituation Verbandskämmerei
Bürgermeister Kreuzinger berichtete, dass für die Personalsachbearbeitung wieder eine Mitarbeiterin gefunden werden konnte. Für eine weitere neu geschaffene Stelle finden noch Bewerbungsgespräche statt. In der Kämmerei werden die Aufgabenzuschnitte teilweise neu verteilt.
Berichte aus den Arbeitskreisen historischer Ortsrundgang und Radverkehr
Frau Weisbarth berichtete, dass bis zur nächsten Sitzung des Arbeitskreises historischer Ortsrundgang alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter Texte für die Beschilderung von Gebäuden und historischen Schauplätzen entwerfen. Begleitet wird der Arbeitskreis von der Archivarin Frau Eberhard, die bei Fragen wertvolle Hinweise gibt.
Die IGV - Ingenieur Gesellschaft Verkehr - hat zwei Angebote für die Radwegebeschilderung eingeholt. Ein Angebot umfasst eine Querungshilfe der Landesstraße am Ortsausgang in Richtung Göppingen, einen Verkehrszeichenplan für die Breitestraße und die Frühlingsstraße sowie die Verkehrsführung rund um die Ernst-Weichel-Schule. Hinzu kommen die Teilnahme an Besprechungen und an Sitzungen des Arbeitskreises Radverkehr. Das Angebot beläuft sich auf 10.400 Euro, wie Bauverwaltungsamtsleiter Heim mitteilte. Ein zweites Angebot befasst sich mit der Beschilderung des Fahrradleitsystems, wobei nur die Konzeption und das Design, nicht aber die Schilder selbst enthalten sind. Hier soll nach Aufwand abgerechnet werden, weil die Angebotssumme zu hoch erscheint. Die Verwaltung schlägt vor, im Haushaltsplan 2025 für alle Maßnahmen einen Betrag von 20.000 Euro vorzusehen. Zum Arbeitskreis sollen auch die ehemaligen Mitglieder eingeladen werden.
Bürgeranrufe und Nachfragen nach Festsetzung der Grundsteuer
Verbandskämmerer Lothar Stuiber berichtete dem Gremium, dass sich unter den Grundsteuerpflichtigen erheblicher Unmut über die Neufestsetzung der Steuer breitgemacht hat. Seit dem Versand der Grundsteuerbescheide hat die Verbandskämmerei eine Vielzahl von Anrufen und E-Mails erhalten. Er betonte, dass die Gemeinde auf das Modell der Steuer, welcher der Bodenrichtwert zugrunde liegt, keinen Einfluss hat. Die Grundstückseigentümer mussten dem Finanzamt schon im Jahr 2022 im Rahmen der Steuererklärung ihre Daten liefern. Diese würden dann den Bescheiden der Gemeinde zugrunde gelegt. Der Kämmerer wies auch darauf hin, dass das Finanzamt für Rückfragen der Gemeinde und vermutlich auch der Bürger kaum erreichbar ist. Es gibt auch in Einzelfällen fehlerhafte Bescheide, deren Ursache aber erst zum Teil ermittelt werden konnte. Mögliche Einsprüche werden nach der Bundestagswahl an das Kommunalamt weitergeleitet. Besonders belastet werden durch das reine Bodenwertmodell Eigentümer unbebauter Baugrundstücke im Innenbereich. Der Gesetzgeber möchte damit einen Anreiz schaffen, durch die Überbauung Wohnraum zu gewinnen. Bürgermeister Kreuzinger erklärte, dass hierfür das Land Baden-Württemberg verantwortlich ist, welches sich für dieses Modell entscheiden habe. Bei einigen Eigentümern werde die Grundsteuer weniger, bei anderen mehr, je nach Größe und Bodenrichtwert. „Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Landtagsabgeordneten“. Diese haben das Grundsteuergesetz des Landes schließlich beschlossen.
Haushaltsplanung 2025
Bedingt durch Personalengpässe, die neue Grundsteuer und die digitalen Wasserzähler in den Haushalten wird die Kämmerei noch etwas Zeit benötigen, den Haushaltsplan 2025 aufzustellen. Dies teilte Verbandskämmerer Stuiber mit.
Voralb-Bad vom 1. Februar bis 2. März 2025 geschlossen
Wegen Sanierungs- und Wartungsarbeiten wird das Voralb-Bad im genannten Zeitraum geschlossen. Dann werden auch die jährlichen Revisionsarbeiten durchgeführt. Das Bad war dafür im Dezember geöffnet.