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Bundestagswahl am 23.02.2025
Bundestagswahl 2025
Die amtliche Wahlbekanntmachung mit den Informationen zum Ablauf der Wahl finden Sie hier.
Die amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen finden Sie unter amtliche Bekanntmachungen hier.
Informationen zur Briefwahl:
Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen die Stimmzettel voraussichtlich erst vierzehn Tage vor dem Wahltermin zur Verfügung stehen werden. Vorher ist ein Versand der Briefwahlunterlagen daher nicht möglich. Für den Rückversand bzw. die Rückgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen bleiben folglich nur wenige Tage Zeit.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ab Zugang der Wahlbenachrichtigungen können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen unter diesem Link beantragen:
Bitte beachten Sie, dass der Link zur Online-Beantragung eines Wahlscheins nur bis Donnerstag, 20. Februar 2025 um 12.00 Uhr geschaltet ist und die befüllten Wahlbriefe bis spätestens 18.00 Uhr am Wahlsonntag in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden müssen, da sie ansonsten nicht berücksichtigt werden können.