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Aus der Gemeinderatssitzung vom 18. November 2024
icon.crdate20.11.2024
Beraten und beschlossen
Bericht aus der Sitzung des Gemeinderats am 18. November 2024
Beschluss aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 21. Oktober 2024
Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen, darunter Architektenleistungen für den Neubau des Breitekindergartens durch die Verwaltung vorzubereiten und durchzuführen. Hierzu wird das Büro Klotz und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Stuttgart, zur Projektsteuerung hinzugezogen.
Gute Sicherheitslage in Heiningen
Dies attestierten Polizeihauptkommissar Alexander Glock, Leiter des Polizeipostens Heiningen und Polizeioberrat Wolfram Bosch, Leiter des Polizeireviers Göppingen. In seiner Vorrede betonte auch Bürgermeister Matthias Kreuzinger: „Insgesamt ist Heiningen ein sehr sicheres Pflaster!“ Er informierte, dass der letzte Bericht zur Sicherheitslage schon sieben Jahre zurückliegt. Künftig soll diese wieder in kürzeren Abständen betrachtet werden. Der Vorsitzende hob die Notwendigkeit hervor, dem subjektiven Sicherheitsempfinden der Bürgerschaft objektive Zahlen und Fakten gegenüberzustellen.
In seiner Vorstellung informierte Polizeihauptkommissar Glock, dass der Polizeiposten in Heiningen in der Regel von Montag bis Freitag mit vier Personen besetzt ist. Beim Polizeirevier Göppingen sind insgesamt 71 Personen beschäftigt, wie Polizeioberrat Bosch informierte. Fünf Dienstgruppen sind grundsätzlich unter der Notrufnummer 110 erreichbar. Hinzu kommen der Ermittlungsdienst sowie zwei Polizeiposten.
Grundsätzlich hat die Kriminalität im Landkreis Göppingen von 2022 bis 2023 um 5 % zugenommen; allerdings ist auch die Aufklärungsquote um 10 % gestiegen. In einer Grafik wurde veranschaulicht, dass dicht besiedelte Kommunen wie Göppingen und Geislingen höhere Fallzahlen aufweisen. In absoluten Zahlen lagen die Straftaten in Heiningen im Jahr 2023 bei insgesamt 114. Während Corona gingen die Werte zurück und haben jetzt wieder den Stand von 2019 erreicht. Dagegen ist die Aufklärungsquote in den letzten fünf Jahren von 53 % auf 67,5 % angestiegen. Betrachtet man einzelne Deliktsbereiche, konnte beispielsweise bei der Straßenkriminalität ein Rückgang innerhalb der letzten fünf Jahre festgestellt werden. Zum Thema Diebstahl von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen betonte der Polizeioberrat die Notwendigkeit, das Eigentum beispielsweise durch Sicherung des Fahrrads zu schützen. Erfreulich ist ein Rückgang der Kriminalität bei Tatverdächtigen unter 21 Jahren sowie eine unterdurchschnittliche Quote im Vergleich zum Landkreis. Dies gilt ebenso für nicht-deutsche Tatverdächtige, deren Quote im Jahr 2023 bei 30 % im Vergleich zum Landkreis mit 43 % lag.
Ebenfalls positiv ist die Entwicklung der Verkehrsunfälle. Über den Zeitraum von 2019-2023 sind keine Toten zu beklagen. Auch die Zahl der Schwerverletzten ging zurück von acht im Jahr 2020 auf eine Person im Jahr 2023. Zugenommen hat allerdings die Zahl der Leichtverletzten von vier im Jahr 2020 auf 15 im Jahr 2023. Auch Schulwegunfälle waren keine zu verzeichnen.
Das Polizeipräsidium Ulm hat seine Strategie fortgeschrieben mit den Schwerpunkten Stärkung des Sicherheitsgefühls durch mehr Präsenz, Sicherheit im öffentlichen Raum und dem schon bekannten Zitat des Fußballbundestrainers „Mehr Wir – weniger ich“.
Auf die Frage aus dem Gemeinderat nach der Präventionsarbeit in der Schule erklärte der Redner, dass es beim Polizeirevier eine zentrale Präventionsstelle gibt, an die man sich wenden kann. Anlassbezogen geht die Polizei an die Schulen; allerdings fehlen die Kollegen dann wiederum im Streifendienst. Bürgermeister Kreuzinger kündigte an, auf den neuen Schulsozialarbeiter Herrn Gorr und die kommissarische Schulleiterin Frau Lachenwitzer zuzugehen.
Sanierungsfahrpläne für das Rathaus und das Feuerwehrhaus wurden vorgestellt
Der Mitarbeiter der Energieagentur des Landkreises Göppingen, Herr Dominik Gauß, erläuterte die beiden Energieberatungsberichte. Zuvor informierte er, dass die Gebäude in Deutschland für ein Drittel der CO2-Emissionen ursächlich sind und energetisch saniert werden müssen, um schrittweise die Klimaziele zu erreichen.
Für beide Gebäude wurde der Ist-Zustand erfasst und gründlich untersucht. Die Energieagentur schlägt für das Rathaus als erste Maßnahme die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach des Bürgerbüros vor. Dies hat die Gemeinde für das Jahr 2025 ohnehin vorgesehen. Die Kosten würden sich aufgrund deutlicher Einsparungen innerhalb von sieben Jahren amortisieren und das Projekt ist damit sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll. Weitere vorgeschlagene Maßnahmen betreffen die Installation von LED-Leuchten, Dämmung der Kellerdecke, der Austausch von Fenstern, Installation einer Wärmepumpe, Innendämmung der Fassade im Altbau sowie die Sanierung der Satteldächer, Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Altbaus und Dämmung der Bodenplatten. Diese Maßnahmen würden, sofern der Gemeinderat sie beschließt, bis in das Jahr 2040 reichen und würden Kosten in Höhe von rund 540.000 Euro bedeuten, wobei Fördermittel in Höhe von rund 80.000 Euro entgegenstehen. Insbesondere durch die Heizungserneuerung kann ein hoher Amortisationsgrad erreicht werden.
Herr Gauß betonte, dass es sich beim Rathaus-Altbau um ein historisches Gebäude handelt und manche Maßnahmen nur bedingt umgesetzt werden können; so kann beispielsweise die Außenhülle des Backsteingebäudes nicht gedämmt werden.
Die Freie Wählerliste kritisierte, dass die Energieagentur errechnete Energieverbrauchswerte und nicht tatsächliche Werte zugrunde legt. Außerdem wurden detailliertere Aussagen zu einer Pelletsheizung gewünscht. Herr Gauß erklärte, dass die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als Förderungsgeber normierte Werte benötigt.
Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass der Sanierungsfahrplan keine Planung ersetzt und im Falle der Umsetzung einzelner Maßnahmen, welche erst noch vom Gemeinderat beschlossen werden müssen, eine sorgfältige Planung durch ein Ingenieurbüro zusammen mit dem Verbandsbauamt erfordert.
Für das Feuerwehrhaus, Baujahr 1985, empfiehlt die Energieagentur als ersten Schritt den Austausch der Fenster und der Eingangstüre. Weitere Maßnahmen bis zum Jahr 2039 wären ebenfalls ein Ersatz der derzeitigen Ölheizung durch eine Wärmepumpe, die Installation einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher, Fassadendämmung, Dämmung der Kellerdecken und die Dachsanierung.
In der Diskussion wurde von der Freien Bürgerliste/CDU angeregt, einen Anschluss an das Blockheizkraftwerk des Hauses in der Breite zu prüfen. Auch bei diesem Gebäude wurde aus der Mitte der Freien Wähler die vorgeschlagene Heizungserneuerung kritisch hinterfragt, insbesondere angesichts der Nutzung überwiegend am Abend.
Abschließend stellte Bürgermeister Kreuzinger fest, dass der Gemeinderat sich nun einen guten Überblick verschaffen konnte. Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, wird das Verbandsbauamt vorschlagen. Auch die Frage des Effizienzstandards muss die Gemeinde entscheiden. Die Sanierungsfahrpläne sind auf jeden Fall die Grundlage für notwendige Förderanträge.
Die ausführlichen Sanierungsfahrpläne finden Sie hier.
Neues Grundsteuerrecht: Hebesatzsatzung wurde beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die neue Hebesatzsatzung für das Jahr 2025 beschlossen. Diese Sätze werden zur Kalkulation der Einnahmen des Haushaltsplans benötigt. Sie betragen:
Grundsteuer A 486 v. H.
Grundsteuer B 225 v. H.
Gewerbesteuer 385 v. H. (unverändert zu 2024)
Die Reform des Grundsteuerrechts war das zentrale Thema der Beratungen. Verbandskämmerer Lothar Stuiber erläuterte das neue Recht und die Änderungen für Grundstückseigentümer ausführlich:
Bereits 2018 wurde vom Bundesverfassungsgericht die Grundlagenbewertung zur Ermittlung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und muss zum 01.01.2025 neu berechnet werden. Die Länder haben hierzu den Auftrag erhalten ein entsprechendes Landesgrundsteuergesetz zu beschließen, was auch durch den Landtag am 04.11.2020 erfolgt ist. Sämtliche Grundstückseigentümer mussten dazu in den letzten Jahren die Angaben zur Ermittlung der Grundsteuer an das Finanzamt online in einem nicht unkomplizierten Verfahren übermitteln. Aus diesen Angaben werden dann in BW vom Finanzamt bei der Grundsteuer B die Grundstücksfläche mit einem Bodenrichtwert, den die jeweiligen Gutachterausschüsse, bei uns sind diese an die Stadt Göppingen übertragen, multipliziert und mit einer Steuermesszahl vervielfacht, für die bei Wohngebäuden ein Abschlag von 30 % vorgesehen ist.
Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken werden künftig die Wohngebäude, die bisher bei der Grundsteuer A veranlagt waren, bei den Wohngebäuden Grundsteuer B veranlagt.
Durch das neue Bewertungsverfahren kommt es naturgemäß zu – teils beachtlichen - Belastungsverschiebungen Abweichungen bei den jeweiligen Grundsteuerschuldnern was aber Sinn und Zweck dieser vom Verfassungsgericht beanstandeten und von den Ländern so umgesetzten Reform war und ausdrücklich nicht den Kommunen angelastet werden darf.
Durch die teilweise hohen Änderungen beim jeweiligen Steuerschuldner sollte der Eindruck vermieden werden, dass sich die Gemeinde im Zuge dieser Reform ungerechtfertigter Weise bereichert. Deshalb sollte die Erhebung der Grundteuer ab 2025 möglichst aufkommensneutral von statten gehen. Das bedeutet, dass für die Gemeinde beim Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer nach der Reform der gleiche Betrag wie vor der Reform bleibt.
Dazu hat das Land entgegen der Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände wie Städte- und Gemeindetag ein Transparenzregister ins Internet gestellt in dem die Bürger dann vergleichen können, ob die jeweilige Kommune ihre Hebesätze ab 2025 aufkommensneutral gestaltet oder höhere Einnahmen aus der Grundsteuer generiert.
Hierzu ist allerdings zu sagen, dass die Empfehlung des Landes die Grundsteuern im Jahr 2025 aufkommensneutral zu beschließen einen Eingriff in die Steuerhoheit der Gemeinden bedeutet welche ihre Hebesätze grundsätzlich schon immer am Finanzbedarf des jeweiligen Haushaltsjahres beschlossen hat. Außerdem sind noch längst nicht alle Messbescheide, insbesondere bei der Grundsteuer A mit 69% eingegangen und es stehen auch noch Einsprüche beim Finanzamt wegen der Bodenrichtwerte zur Entscheidung an, die dann durchaus Auswirkungen größerer Art für das Aufkommen aus der Grundsteuer zur Folge haben könnten.
Ungeachtet der Tatsache, dass für das Haushaltsjahr 2025 noch kein Haushaltsplan erstellt werden konnte und damit der Finanzbedarf auch noch nicht feststeht schlug die Verwaltung für das Jahr 2025 einen aktuell aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuern A und B wie er sich aus der Berechnung in der Sitzungsvorlage ergibt vor. Ob dieser aber auch in den kommenden Haushaltsjahren zu halten sein wird darf angesichts der rückläufigen Konjunktur und der notwendigen Investitionen der kommenden Jahre bezweifelt werden. Die Verbandskämmerei wird die Bescheide zwischen Dezember 2024 und Anfang Januar 2025 versenden.
Bürgermeister Kreuzinger betonte, dass die Grundsteuerreform und das durch das Land Baden-Württemberg gewählte modifizierte Bodenwertmodell dafür verantwortlich seien, dass es zu Belastungsverschiebungen bei einzelnen Steuerpflichtigen komme. „Es ist eine Politik für ein großstädtisches Klientel, größte Verlierer sind die Eigentümer von Einfamilienhäusern auf großen Grundstücken. Weder am Modell noch an den Bodenrichtwerten besteht seitens der Gemeinde eine Einflussmöglichkeit. Eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke lehnen aus diesem Grund wir ab, da dies in die Substanzbesteuerung reichen würde“.
Die Listen des Gemeinderats begrüßten einhellig den Verwaltungsvorschlag, im Jahr 2025 zunächst auf das neue Verfahren umzustellen, ohne dass sich die Gesamteinnahmen erhöhen. Für die Jahre 2026 fortfolgende kann dies jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Bürgermeister Kreuzinger kündigte an, dass den Bescheiden noch ein Erläuterungsblatt beigefügt werden wird.
Gelungener Seniorentag 2024
Bürgermeister Kreuzinger dankte allen Beteiligten, die zu einem schönen Seniorentag am 16. November 2024 mit 330 zufriedenen Besuchern beigetragen haben. Hierzu erscheint ein gesonderter Bericht im Voralb-Blättle.
Eine Abfrage unter den Besuchern hat ergeben, dass die Veranstaltung künftig wieder im Frühjahr stattfinden soll – mit einem Stimmverhältnis von 2 zu 1. Der Seniorentag wurde in diesem Jahr aufgrund des Todes von Bürgermeister Norbert Aufrecht ausnahmsweise auf den Herbst verschoben.
Volkstrauertag am 17. November 2024
In diesem Jahr hatte die Gemeinde Heiningen zum Volkstrauertag die Landtagsabgeordnete und Ministerin Nicole Razavi eingeladen. Diese hielt eine teilweise recht persönliche Rede anlässlich des Volkstrauertags zum Gedenken an die Toten der Weltkriege sowie an die Opfer der Gewaltherrschaft.
Bürgermeister Kreuzinger beabsichtigt für das Jahr 2025, die jüngere Generation in die Veranstaltung einzubeziehen, weil einerseits die Kriegsgeneration leider langsam verstumme, das Thema aber dennoch – ebenfalls leider - topaktuell ist.
800 Jahre Heiningen im Jahr 2028 - die ersten Planungen haben begonnen
Bürgermeister Kreuzinger berichtete aus der ersten Sitzung des Festausschusses 800 Jahre Heiningen. Es wurden bereits erste Ideen gesammelt und über die künftige Struktur gesprochen. In einem nächsten Schritt wird ein Wettbewerb für ein passendes Logo ausgeschrieben. Der Festausschuss wird nächstes Mal gemeinsam mit dem Kulturausschuss tagen, um die Vereine frühestmöglich einzubeziehen.
Lärmaktionsplan der Stadt Göppingen - Stellungnahme der Gemeinde Heiningen
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stadt Göppingen ist im Stadtteil Holzheim ein nächtliches Durchfahrtsverbot für LKWs über 3,5 t von 22:00 Uhr bis 5:30 Uhr vorgesehen. Es ist damit zu rechnen, dass sich dieser Lkw-Verkehr auf Heiningen verlagert.
Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme diese Maßnahme ganz klar ablehnt. Die Lärmaktionsplanung für Heiningen hat ergeben, dass bereits jetzt entlang der Ortsdurchfahrt eine Lärmbelastung vorliegt, die zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Die Gemeinde wird mit dem von ihr beauftragten Ingenieurbüro Koehler sprechen und eine stark ablehnende Stellungnahme gegenüber der Stadt Göppingen aussprechen.