Hauptbereich
Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- internal_link Anmeldung beim Finanzamt
- internal_link Berufsausübung
- internal_link Eintragung in die Architektenliste
- internal_link Hinweise für ausländische Freiberufler
- internal_link Steuerliche Aspekte
- internal_link Überblick
- internal_link Verbraucherinformationen