Hauptbereich
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Leistungen
- internal_link Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- internal_link Wohnsitz anmelden
- internal_link Wohnsitz abmelden
- internal_link Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- internal_link Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- internal_link Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- internal_link Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- internal_link Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- internal_link Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- internal_link Meldebescheinigung beantragen
- internal_link Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- internal_link Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 27.01.2023 freigegeben.