Dienstleistungen: Gemeinde Heiningen

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Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Verwandte Lebenslagen

Zuständige Ansprechpartner

Bürkle, Franziska
Verbandskasse
07161 4034 12
07161 4034 39
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

02.03.2023 Innenministerium Baden-Württemberg

Spaß, Sport und Entspannung...natürlich alles unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!