Dienstleistungen: Gemeinde Heiningen

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Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Flächennutzungsplan einsehen

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.

Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten

  • Wohnbauflächen,
  • Gewerbe- und Industriebauflächen,
  • Grünflächen oder
  • Verkehrsflächen.

Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.

Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet

Vertiefende Informationen

Zuständige Ansprechpartner

Heim, Maximilian
Bauverwaltungs- und Ordnungsamtsleiter,
stellvertretender Hauptamtsleiter
+497161 4034 42
+497161 4034 39
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

  • 24.04.2023 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

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