Dienstleistungen: Gemeinde Heiningen

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Die liebenswerte
Starengemeinde

Hauptbereich

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
    • aus der Gemeinde weggezogen waren oder
    • Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
  • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Unterlagen

  • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
    • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
    • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Zuständigkeit

die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Verwandte Lebenslagen

Zuständige Ansprechpartner

Ziegelin, Nicole
Bürgerbüro: Einwohnermeldeamt, Gewerbemeldungen
+49 7161 4034 24
+49 7161 4034 39
Zum Mitarbeiter

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

Spaß, Sport und Entspannung...natürlich alles unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch im Voralbbad!