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Wohnen für Senioren im Haus in der Breite
Gutes Wohnen im Alter
Die Gemeinde möchte insbesondere Heininger Bürgerinnen und Bürgern ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Möglichkeit geben, dass sie in ihrer Wohnung möglichst lange bleiben können, wenn die Altersbeschwerden zunehmen. Eine Voraussetzung ist, dass die Mieter beim Bezug einer Wohnung gesundheitlich noch in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und noch nicht in einer Pflegestufe eingestuft sind. Im Haus in der Breite kann jeder Mieter in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung völlig selbständig und zurückgezogen leben.
Dienstleistungsangebot und Dienstleistungspauschale
Ein Grundsatz für das Wohnen im Haus in der Breite ist, dass man ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden mit Sicherheit und Service hat. Denn zusätzlich zur eigenen Wohnung können bei Bedarf Hilfeleistungen des Hausmeisters in Anspruch genommen werden.
Hierbei ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen in unserer Einrichtung angeboten werden und welche nicht.
Leistungen:
- senioregerechtes und barriefefreies Wohnen in Wohnungen mit verschiedenen Größen
- Aufzug
- Hausnotruf rund um die Uhr
- Angebot von Veranstaltungen im Haus (Fasching, Theater, Weihnachtsfeier etc.)
- Auf Wunsch kann täglich ein warmes Mittagessen eingenommen werden.
- kleinere technische Hilfeleistungen
(Glühlampen wechseln, Bilder aufhängen, tropfende Wasserhähne reparieren, etc.) - Ansprechperson für alltägliche Probleme
- Bei Bedarf Kontaktpflege zu Angehörigen durch Mitarbeiter des Hauses
- Übernahme von Hausmeisterdiensten
(z.B. Winterdienst, Müllentsorgung, Reinigung der Allgemeinflächen und Überwachung der technischen Anlagen) - Wöchentliche Veranstaltungen (Spielenachmittag, Mittwochscafé)
- Weitere Veranstaltungen, die von anderen Trägern angeboten werden sind:
Seniorengymnastik, Tai-Chi, Tonen, Quilt, Nähtreff, Gedächtnistraining, Brainkinetik und offene Singstunde
Für diese Leistungen wird eine monatliche Pauschale von 90 € (bei zwei Personen 110 €) erhoben, der Notruf ist in diesem Betrag inklusiv. Diese Pauschale fällt auch an, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.
Leistungen, dir wir nicht anbieten:
- Pflegerische Leistungen (Unterstützung beim Anziehen, Hilfe beim Baden,...)
- größere technische und hauswirtschaftliche Dienstleistungen
- Reinigung der Wohnung
- regelmäßige Besuche
- Fahrten zu Arztbesuchen
- regelmäßige Einkäufe
Hierfür ist selbst Sorge zu tragen.
Wer kann eine Wohnung mieten?
- Heininger Bürgerinnen und Bürger ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter, die mindestens seit fünf Jahren in Heiningen wohnen
- nahe Angehörige von Heininger Bürgern, die ebenfalls mindestens seit fünf Jahren in Heiningen wohnen, wenn keine Heininger Bewerber vorhanden sind
- Die Bewerber müssen in der Lage sein, sich selbst versorgen zu können
Wie sind die Wohnungen ausgestattet?
Jede Wohnung hat zwei Zimmer, Balkon oder Terrasse, eine Einbauküche, ein Badezimmer mit Dusche und WC und einen Abstellraum im Keller. Im Bad und im Schlafzimmer sind Anschlüsse an die Notrufanlage. Bei Bedarf kann ein Stellplatz in der Tiefgarage angemietet werden. Ein-Personen-Wohnungen haben eine Größe von 50 m², die Wohnungen für zwei Personen sind 60 m² groß.
Was kostet die Wohnung?
Die monatliche Kaltmiete beträgt 6,70 €/m², hinzu kommen Nebenkosten, Betriebskosten nach der II. Berechnungsverordnung und eine Betreuungskostenpauschale.