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DienstleistungenAdressbuch - Eintrag sperren lassenViele Gemeinden geben Einwohnerbücher oder ähnliche Nachschlagewerke heraus. Darin erscheinen Informationen wie Ihr Name, ein Doktorgrad und Ihre Anschrift. Sie können der Veröffentlichung Ihrer Daten widersprechen. Ihren Widerspruch brauchen Sie nicht begründen. Die Meldebehörde muss Sie schon bei der Anmeldung auf das Widerspruchsrecht hinweisen. Außerdem informiert die Behörde Sie über Ihr Widerspruchsrecht einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung. Generelle Zuständigkeit:die Meldebehörde Ihres Wohnortes Meldebehörde ist
Voraussetzungen:Eintrag in einem Adressbuch Unterlagen:Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:
Ablauf:Sie müssen die Sperrung persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Manche Gemeinden bieten auf ihren Internet-Seiten Formulare zum Download an. Rechtsgrundlage:§ 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz (BMG) (Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen) Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Heiningen
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.05.2017 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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