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DienstleistungenErbschaft oder Schenkung dem Finanzamt anzeigenDie Erbschaftsteuer entsteht in der Regel mit dem Tod des Vererbenden. Die Schenkungsteuer entsteht zu dem Zeitpunkt, in dem die Schenkung ausgeführt ist. Das ist dann der Fall, wenn der Beschenkte das erhalten hat, was ihm nach dem Willen des Schenkers verschafft werden sollte und er frei darüber verfügen kann. Generelle Zuständigkeit:in der Regel das Wohnsitzfinanzamt des Erblassers oder Schenkers. Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Wohnort des Erblassers beziehungsweise des Schenkers an. Voraussetzungen:Sie haben eine Erbschaft gemacht oder eine Schenkung erhalten. Dem Finanzamt nicht anzeigen müssen Sie:
In diesen Fällen wird das Finanzamt in der Regel von den genannten Stellen informiert. In folgenden Ausnahmekonstellationen müssen Sie die Erbschaft dem Finanzamt dennoch anzeigen:
Unterlagen:Keine Ablauf:Es reicht ein formloses Schreiben. Sie können auch bei dem für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt ein Formular zur Anzeige des Erwerbs oder ein Erklärungsformular anfordern. Die Formulare stehen auch zum Download zur Verfügung. Bei einem formlosen Schreiben wird das zuständige Finanzamt später gegebenenfalls von den Beteiligten eine Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungsteuererklärung anfordern. Kosten:keine Frist:Sie müssen die Erbschaft oder die Schenkung innerhalb von drei Monaten anzeigen, nachdem Sie davon erfahren haben. Sonstiges:Auch wenn Sie die Erbschaft oder Schenkung nicht anzeigen müssen, kann der Erwerb erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig sein. Formulare:Rechtsgrundlage:Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Finanzamt Reutlingen
Sprechzeiten: Bitte rufen Sie die aktuellen Öffnungszeiten des Service Center auf der o.g. Homepage des Finanzamts ab. Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 30.01.2018 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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