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DienstleistungenHandwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar beantragenDen Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) können Handwerksbetriebe nutzen, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind. Er ist in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt. Diese sind:
Zudem können Sie ihn in der TechnologieRegion Karlsruhe verwenden. Diese Region umfasst die Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Stadt Karlsruhe. Es besteht in zumutbarer Entfernung zu Ihrem Einsatzort keine Parkmöglichkeit für den Service- oder Werkstattwagen Ihres Betriebes? Mit dem Handwerkerparkausweis können Sie den Wagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken:
Die Nutzung des Handwerkerparkausweises kann jederzeit widerrufen werden, besonders bei
Hinweis: Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone, müssen Sie vor Ort einen gesonderten Antrag stellen. Gültigkeit: ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr Generelle Zuständigkeit:die für den Betriebssitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Straßenverkehrsbehörde ist im hessischen und rheinland-pfälzischen Bereich der MRN:
im baden-württembergischen Bereich der MRN:
Voraussetzungen:Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
Unterlagen:
Ablauf:Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde. In den hessischen und rheinland-pfälzischen Teilen der MRN sind die Straßenverkehrsbehörden in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen angesiedelt. In Baden-Württemberg gibt es zusätzlich auch einige örtliche Verkehrsbehörden, die den Handwerkerparkausweis ausstellen können. Sie können den Antrag persönlich stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken. Kosten:bei Neubeantragung: pro Ausweis EUR 150,00 Frist:keine Sonstiges:Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu drei Fahrzeuge erteilt werden. In diesem Fall werden auf die Ausweiskarte drei Kfz-Kennzeichen eingetragen. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Hinweis: Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Formulare:Rechtsgrundlage:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand für die Metropolregion Rhein-Neckar. Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH hat dessen ausführliche Fassung am 09.12.2016 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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