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DienstleistungenMassenaufstieg von Kinderluftballons - Erlaubnis beantragenMöchten Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung einen Luftballonwettbewerb durchführen, benötigen Sie eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Generelle Zuständigkeit:
Voraussetzungen:Die Erlaubnis benötigen Sie für folgende Fälle:
Für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der genannten Bereiche stattfinden, benötigen Sie keine besondere Freigabe, wenn Sie
Unterlagen:keine Ablauf:Sie können die Genehmigung schriftlich oder telefonisch beantragen. Die zuständige Stelle bietet im Internet auch einen Telefax- und einen Onlineantrag an. Im Antrag müssen Sie angeben:
Ausnahmen vom Aufstiegsverbot für Luftballons, das in einer Entfernung von 1,5 Kilometern von Flugplätzen gilt, kann das für diesen Aufstiegsort zuständige Regierungspräsidium zulassen. Hinweis: Falls der Massenaufstieg der Ballons im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfindet, müssen Sie diese Veranstaltung genehmigen lassen. Wenn Sie dabei öffentliche Verkehrsflächen über das normale Maß hinaus nutzen wollen, kann dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung darstellen. Kosten:keine Frist:mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung Formulare:Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 24.11.2014 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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