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DienstleistungenFührerschein (ausländisch) - Umtausch beantragenSie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in Deutschland? In diesem Fall ist Ihr ausländischer Führerschein noch sechs Monate gültig. Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umtauschen. Achtung: Angehörige aus EU-/EWR-Staaten mit einem gültigen Führerschein benötigen auch mit ordentlichem Wohnsitz in Deutschland keinen deutschen Führerschein. Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Generelle Zuständigkeit:die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes Führerscheinstelle ist,
Voraussetzungen:ausländischer Führerschein Unterlagen:
Diese Zeugnisse oder Gutachten müssen Sie vorlegen, wenn zeitgleich mit dem Umtausch eine Verlängerung der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen C oder D (einschließlich Anhänger-und/oder Unterklassen) notwendig ist.
Ablauf:Sie müssen den EU-Führerschein schriftlich bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen, je nach Angebot, auch zum Download zur Verfügung. Hinweis: Sie können den Antrag auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen, da diese die anzugebenden persönlichen Daten bestätigen muss. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die zuständige Stelle weiter. Gegen eine Extragebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Behörde. Kosten:je nach Stadt- oder Landkreis: unterschiedlich Frist:Umtausch bis spätestens sechs Monate nach Einreise Auf Antrag kann die Führerscheinstelle die Frist um bis zu sechs Monate verlängern. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Göppingen
Sprechzeiten: Allgemeine Öffnungszeiten: Montag 8.00 - 15.30 Uhr Gesundheitsamt - Besondere Öffnungszeiten bei der AIDS-Beratung mit Blutentnahme: Dienstag 08.00 - 11.45 Uhr und 13.30 - 15.15 Uhr Kreismedienzentrum Montag und Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.06.2017 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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