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DienstleistungenStraußwirtschaft - Betrieb anzeigenSie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen. Hinweis: In manchen baden-württembergischen Landesteilen heißen Straußwirtschaften auch "Besenwirtschaften". Tipp: Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt "Besenwirtschaft" der AG Direktvermarktung beim Regierungspräsidium Stuttgart. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Straußwirtschaft liegt Bezugsort:Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an. Voraussetzungen:Die Anzeige der Straußwirtschaft ist ausreichend, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Hinweis: Auch wenn der Betrieb einer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften (z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen) einhalten. Ablauf:Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation auch schriftlich beziehungsweise in elektronischer Form tun. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Kosten:Die Erhebung von Gebühren und die Höhe der Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde. Frist:Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs vornehmen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Heiningen
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.10.2016 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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