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DienstleistungenPolizei - sich für den Polizeidienst bewerbenAbhängig von Ihrem Bildungsabschluss können Sie sich für den mittleren und/oder den gehobenen Polizeidienst in Baden-Württemberg bewerben. Ausführliche Informationen finden Sie im Portal der Polizei Baden-Württembergs. Ihre Bewerbung muss bis zum Bewerbungsschluss vorliegen:
Entscheidend ist das Datum des Posteingangs bei Ihrer Einstellungsberaterin bzw. Ihrem Einstellungsberater. Generelle Zuständigkeit:Bewerber und Bewerberinnen aus Baden-Württemberg: Bewerber und Bewerberinnen aus anderen Bundesländern: Voraussetzungen:Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind:
Für ausländische Staatsangehörige gelten in der Regel dieselben Einstellungsvoraussetzungen wie für Deutsche. Eine Einstellung ist möglich, wenn ein dringendes dienstliches Bedürfnis für eine Einstellung bejaht wird. Darüber hinaus müssen Sie
Für einen Einstieg in den mittleren oder gehobenen Dienst gelten unterschiedliche Einstellungsvoraussetzungen. Mittlerer Dienst:
Hinweis: Bis zu einem bestimmten Ausbildungsabschnitt müssen Sie auf eigene Kosten die Fahrerlaubnisklasse B bei einer privaten Fahrschule erwerben. Gehobener Dienst:
Der Notendurchschnitt des Bewerbungszeugnisses wird nach einem eigenen Berechnungsmodus der Bereitschaftspolizei errechnet. Unterlagen:
Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Bewerbungsschluss bei Ihrer Einstellungsberaterin oder bei Ihrem Einstellungsberater ein. Anschließend erhalten Sie eine Einladung zum Auswahltest bei der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg. Dieser besteht aus folgenden Teilen: Bestehen Sie den Auswahltest, erhalten Sie einen Termin für eine ärztliche Untersuchung, um Ihre Polizeidiensttauglichkeit feststellen zu lassen. Ablauf:Wenden Sie sich bitte an die zuständige Einstellungsberaterin oder den zuständigen Einstellungsberater. Dort erhalten Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen und alle wichtigen Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung. Kosten:keine Frist:
Es gilt das Datum des Posteingangs. Sonstiges:Wenn Sie sich erst kurz vor dem Bewerbungsschluss bewerben, müssen Sie unter Umständen mehrere Wochen auf eine Rückmeldung warten. Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Polizeipräsidium Ulm
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 24.04.2014 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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