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DienstleistungenAzubi transfer - Förderung beantragenAuszubildende, die wegen Insolvenz, unvorhersehbarer Schließung oder Stilllegung ihren bisherigen Ausbildungsplatz verlieren, können ihre Ausbildung in anderen Betrieben fortsetzen. Diese Betriebe können eine Förderung aus dem Programm "Azubi transfer - Ausbildung fortsetzen" des Landes Baden-Württemberg erhalten. Das Land zahlt die Förderung in Form einer Prämie. Diese beträgt einmalig 1.200 Euro für jede übernommene Auszubildende und jeden übernommenen Auszubildenden. Generelle Zuständigkeit:das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Voraussetzungen:Voraussetzungen für die Förderung sind u.a.: Das aufnehmende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe
Unterlagen:
Hinweis: Das Wirtschaftsministerium kann weitere Unterlagen und Auskünfte verlangen. Ablauf:Sie müssen als Arbeitgeber die Förderung schriftlich beantragen. Ein entsprechendes Formular können Sie im Internet herunterladen. Sie erhalten einen Bescheid des Wirtschaftsministeriums. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit der oder des Auszubildenden, wenn die Ausbildung fortgesetzt wird. Nach der Probezeit müssen Sie einen Verwendungsnachweis über die Fördergelder beim Wirtschaftsministerium einreichen. Kosten:Keine Frist:Reichen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Auszubildenden ein. Formulare:
Rechtsgrundlage:Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.03.2018 freigegeben. Gemeinde Heiningen | Hauptstraße 30 | 73092 Heiningen | Fon: 07161 4034-0 | Fax: 07161 4034-39 | E-Mail schreiben - made by Hirsch & Wölfl GmbH
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