Die Gemeinde möchte insbesondere Heininger Bürgerinnen und Bürgern ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter die Möglichkeit geben, dass sie in ihrer Wohnung möglichst lange bleiben können, wenn die Altersbeschwerden zunehmen. Eine Voraussetzung ist, dass die Mieter beim Bezug einer Wohnung gesundheitlich noch in der Lage sind, sich selbst zu versorgen und noch nicht in einer Pflegestufe eingestuft sind. Im Haus in der Breite kann jeder Mieter in seiner Zwei-Zimmer-Wohnung völlig selbständig und zurückgezogen leben. Wenn er dann Hilfe benötigt, werden folgende Angebote gemacht: